Brauchtumsfeuer
z.B. Hutzel-, Johannes-, Oster- oder Martinsfeuer
Brauchtumsfeuer müssen rechteizig vor der Durchführung bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Folgende Regelungen und Vorschriften sind dabei zu beachten.
Anzeige / Anmeldung:
Das Feuer ist mindestens 14 Tage vorab bei der Gemeindeverwaltung Hilders anzuzeigen. Diese informiert hierüber die zuständige Brandschutzstelle des Kreises und die örtliche Feuerwehr.
Zulässige Brennmaterialien:
Es darf nur Holz- Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden, das trocken und unbehandelt ist.
Nicht erlaubt sind:
Beschichtetes, behandeltes Holz wie z.B. behandelte Paletten, Schalbretter, sonstige Abfälle (z. Altreifen) andere Stoffe insbesondere Mineralöle, Mineralprodukte oder andere Abfälle (auch nicht zum Anzünden) nasse Brennmaterialien.
Durchführung:
Der Untergrund muss Sand, Kies oder Stein sein.
Die Feuerstelle darf erst am Tage des Anzündens aufgeschichtet werden, damit Tiere hierin keinen Unterschlupf suchen.
Höhe und Durchmesser des aufgeschichteten Brennmaterials dürfen jeweils 2 m grundsätzlich nicht überschreiten. Bei durchgehender Beaufsichtigung des Feuers durch die örtliche Feuerwehr sind im Einzelfall nach Ermessen der Feuerwehr Abweichungen davon möglich.
Zum Entfachen dürfen keine zusätzlichen Stoffe verwendet werden, die eine Personengefährdung herbeiführen können oder zu starker Rauch- oder Geruchsbelästigung führen.
Aufsicht
Es bedarf mindestens einer Aufsichtsperson, die das Feuer sowie die Einhaltung der Durchführungsvorschriften von Beginn bis zum Erlöschen überwacht.
Rechtsgrundlage:
Verfügung des Regierungspräsidiums Kassel vom 02.01.13 und dem Erlass des Hess. Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 20.12.12.