Bauleitplanung
Rechtskräftiger Flächennutzungsplan und rechtskräftige Bebauungspläne
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis der grundsätzlichen politischen und fachlichen Entscheidungen für diesen Planungsprozess. Die Inhalte richten sich nach § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan und entfaltet keine direkte Rechtskraft für den Bürger. Er ist vielmehr Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne, die wiederum maßgebend für konkrete Bauvorhaben sind.
Unter folgendem Link finden Sie den Flächennutzungsplan bzw. die Änderungen zum Flächennutzungsplan sowie die Bebauungspläne der Marktgemeinde Hilders:
allgemeine Hinweise:
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Haftungshinweis:
Die Markgemeinde Hilders übernimmt keinerlei Haftung für evtl. Mängel der dort angebotenen Daten. Aus den Karteninhalten, inklusive dort verlinkter Karten, können Rechtsansprüche weder begründet, noch abgeleitet werden.
Bebauungspläne im Verfahren
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Erweiterung Firma MS-Befestigungselemente" im OT Dietges
Beteiligung der Öffentlichkeit von Montag, den 24.02.2025 bis einschließlich Dienstag, den 25.03.2025
Begründung - Vorentwurf
Bebauungsplan - Vorentwurf
Amtliche Bekanntmachung
Vorhabenplan Freiflächen
Vorhabenplan Liegenschaftskarte
Vorhabenplan Grundriss UG 2
Vorhabenplan Grundriss UG 1
Vorhabenplan Grundriss EG
Vorhabenplan Grundriss OG
Vorhabenplan Ansichten Nordost-Südwest
Vorhabenplan Ansichten Nordwest-Südost
Vorhabenplan Schnitt
Flächennutzungspläne im Verfahren
30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktgemeinde Hilders im OT Dietges
Beteiligung der Öffentlichkeit von Montag, den 24.02.2025 bis einschließlich Dienstag, den 25.03.2025
Begründung - Vorentwurf
Flächennutzungsplan - Vorentwurf
Amtliche Bekanntmachung