Bauleitplanung


Rechtskräftiger Flächennutzungsplan und rechtskräftige Bebauungspläne

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis der grundsätzlichen politischen und fachlichen Entscheidungen für diesen Planungsprozess. Die Inhalte richten sich nach § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan und entfaltet keine direkte Rechtskraft für den Bürger. Er ist vielmehr Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne, die wiederum maßgebend für konkrete Bauvorhaben sind.

Unter folgendem Link finden Sie den Flächennutzungsplan bzw. die Änderungen zum Flächennutzungsplan sowie die Bebauungspläne der Marktgemeinde Hilders:

 

>> Zur Karte mit den Bebauungsplänen (mit dem Klick auf diesen Link bestätigen Sie, dass Sie den unten stehenden Haftungshinweis gelesen haben und diesen akzeptieren).

 

allgemeine Hinweise:

  • In der Karte können Sie oben rechts den "Flächennutzungsplan" aktivieren - es erscheint nun der Flächennutuzngsplan mit den Änderungen.
  • In der Karte können Sie ebenfalls oben rechts die "Bebbaungspläne" aktivieren - es erscheinen nun die Umrisse der Bebaungspläne.
  • Klicken Sie nun mit der linken Maustaste auf das gewünschte Gebiet und die erhalten Hinweise bzw. Downloadmöglichkeiten zum Bebaungsplan.
  • Mit dem Internet Explorer (IE) ist die Nutzung nur eingeschränkt möglich, in alternativen Browsern sind die Pläne downloadfähig.

 

Haftungshinweis:

Die Markgemeinde Hilders übernimmt keinerlei Haftung für evtl. Mängel der dort angebotenen Daten. Aus den Karteninhalten, inklusive dort verlinkter Karten, können Rechtsansprüche weder begründet, noch abgeleitet werden.


Bebauungspläne im Verfahren

 

Bebauungsplan Nr. 1 "Krautäcker / Gemeindeäcker" im OT Batten

B-Plan Offenlegung

Begründung

 

 

Flächennutzungspläne im Verfahren

Derzeit befindet sich keine FN-Planänderung im Verfahren.